4.12 Texte (Mahnung)
Wie bei allen Textmodellen können sie für im System erstellte Mahnungen das Textmodell festlegen. Zusätzlich besteht jedoch die Möglichkeit, die Mahngebühren festzulegen. Wissenswert an dieser Stelle: "Mahnungen beginnen mit der Mahnstufe 0". Die erste Mahnung (Zahlungserinnerung) hat also die Mahnstufe "0". Geben sie die Mahngebühren entweder beim Vortext oder beim Endtext ein.
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