Wie bei allen Textmodellen können sie für im System erstellte Mahnungen das Textmodell festlegen. Zusätzlich besteht jedoch die Möglichkeit, die Mahngebühren festzulegen. Wissenswert an dieser Stelle: "Mahnungen beginnen mit der Mahnstufe 0". Die erste Mahnung (Zahlungserinnerung) hat also die Mahnstufe "0". Geben sie die Mahngebühren entweder beim Vortext oder beim Endtext ein.